Satzung Verein zur Förderung sportlicher und kultureller Zwecke
Neidenbach, den 2.5.1986
Gründungsversammlung am 2.5.1986 im Gasthaus Mereien, Inh.K.u.R. Ziegler
Verein zur Förderung sportlicher und kultureller Zwecke
VEREINSSATZUNG
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung und Unterstützung sportlicher und
kultureller Zwecke rnit dem Zusatz ,,e.V. nach Eintragung und hat
seinen Sitz in 5521 Neidenbach. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts
Bitburg einzutragen.
§ 2
Zweck
Zweck des Vereins ist die Förderung und Unterstützung der sportlichen Zwecke des VFL
Neidenbach sowie die Unterstützung der kulturellen Veranstaltungen in der Gemeinde
Neidenbach.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können alle volljährigen Personen werden, wenn sie um die Aufnahme schriftlich beim Vorstand des Vereins nachsuchen. Lehnt der Vorstand den Aufnahmeantrag ab, so steht dem Betroffenen die Berufung zur Mitgliederversammlung zu. Diese entscheidet endgültig.
§ 4
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluß. Der Austritt
erfolgt durch schriftliche Erklärung gegen über dem Vorstand. Über den Ausschluß
beschließt die Mitgliederversaranlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden
Mitglieder.
§ 5 Mitgliedsbeiträge
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages wird in der Mitgliederversarrrnlung bestimmt.
§ 6 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind Vorstand und Mitgliederversammlung
§ 7 Vorstand
Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. und 2. Vorsitzenden je allein vertreten.
§ 8 Amtsdauer und Beschlußfassung des Vorstands
Der Vorstand wird von der Mitgliederversanrnlung auf die Dauer von 2 Jahren, vom Tag der Wahl an gerechnet, gewählt. Der Vorstand bleibt jedoch auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl des neuen Vorstandes im Amt. Der Vorstand faßt seine Beschlüsse in Vorstands- sitzungen, die vom Vorsitzenden oder vom stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich, fernmündlich oder telegrafisch einberufen werden.
§ 9 Mitgliederversammlung
Mindestens einmal im Jahr, möglichst zu Beginn des Kalenderjalires, findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Sie beschließt vor allem über die Beiträge, die Entlastung und Wahl des Vorstandes und über Satzungsänderungen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen eines Drittels der Mitglieder einzuberufen. Die Einberufung zu Mitgliederversammlungen geschieht durch den Vorstand mit einer Frist von einer Woche schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung.
§ 10 Beurkundung der Beschlüsse der Vereinsorgane
Über die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversaninlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und vom Schriftführer oder einem von der Versannilung gewählten Protokollführer zu unterzeichnen ist.
§ 11 Auflösung
Die Auflösung kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck mit einer Frist von einem Monat einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversaranlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt sein Vermögen zur ausschließlichen Förderung des Sports an den VFL Neidenbach 1953 e.V.
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Neidenbach, den 2.5.1986
VEREIN ZUR FÖRDERUNG UND UNTERSTÜTZUNG SPORTLICHER UND KULTURELLER ZWECKE
Protokoll über die Bestellung des Vorstandes (Gründungsprotokoll) vom 2.5.1986.
Anwesende Wahlberechtigte: 13
1.Vorsitzender: Strauch, Artur, Röderweg, 5521 Neidenbach
Gewählt mit 13 Ja-Stimmen
2.Vorsitzender: Lenz, Rudi, Densbornerstr., 5521 Neidenbach
Gewählt mit 6 Ja-Stimmen / 4 Nein-Stinnen
3.Schriftführer: Strauch, Franz-Josef, Densbornerstr., 5521 Neidenbach
Gewählt mit 13 Ja-Stimmen
4.Kassierer: Weber, Werner, Röderweg, 5521 Neidenbach
Gewählt mit 12 Ja-Stimrnen
5. Kassenprüfer: Weber, Horst, Kyllburgerstr., 5521 Neidenbach; Heinz, Kurt, Bitburgerstr., 5521 Neidenbach
Gewählt mit 13 Ja-Stimmen
Gezeichnet: Artur Strauch, 1. Vorsitzender
Franz-Josef Strauch, Protokollführer